Honorar

1. Klare Kosten – vertrauensvolle Zusammenarbeit

Klare Rechnung – gute Freunde. Wir wissen, wie wichtig Verlässlichkeit und Transparenz beim Anwaltshonorar sind. Deshalb setzen wir auf eine offene Kommunikation über alle anfallenden Kosten, damit Sie von Anfang an genau wissen, womit Sie rechnen können. Überraschungen bei der Abrechnung gibt es bei uns nicht.

In Deutschland ist das Anwaltshonorar überwiegend im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses Gesetz legt verbindliche Rahmenbedingungen fest, nach denen sich die Höhe der Gebühren in der Regel am Streitwert orientiert. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung automatisch auf dieser Grundlage.

Wir wissen jedoch, dass gerade im Familienrecht und bei komplexeren Mandaten die Abrechnung nach RVG für unsere Mandanten nicht ausreichend kostentransparent ist. Deshalb bieten wir ein transparentes und nachvollziehbares Stundenhonorar an.

2. Unser Stundenhonorar im Detail

Für meine anwaltliche Tätigkeit berechne ich ein transparentes Stundenhonorar von 380 EUR brutto (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu 19 Prozent in Höhe von 60,67 EUR). Dieses Vergütungsmodell gewährleistet volle Kostentransparenz und stellt sicher, dass Sie ausschließlich für den tatsächlichen Aufwand zahlen.

Im Rahmen des Stundenhonorars übernehme ich die sorgfältige rechtliche Prüfung und Bewertung Ihres Anliegens und berate Sie sowohl telefonisch als auch schriftlich umfassend. Darüber hinaus erstelle und überarbeite ich für Sie Verträge, Schriftsätze und andere notwendige Dokumente. Ebenso führe ich die gesamte Korrespondenz mit Gerichten, Behörden und der Gegenseite. Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich sein, bereite ich dieses für Sie gewissenhaft vor und begleite Sie während des gesamten Prozesses.

Das Stundenhonorar bietet Ihnen eine faire und nachvollziehbare Vergütungsstruktur. Sie werden fortlaufend über den aktuellen Zeitaufwand sowie über die nächsten Schritte informiert, sodass Sie jederzeit den Überblick über die entstehenden Kosten behalten.

3. Kostenersatz durch die Gegenseite

In einigen, nicht allen, familienrechtlichen Verfahren besteht zudem die Möglichkeit, dass die unterlegene Partei zur Erstattung der entstandenen Anwaltskosten verpflichtet wird. 

4. Transparente Abrechnung – auch während des Mandats

Damit Sie nicht erst am Ende des Mandats eine Übersicht über die angefallenen Kosten erhalten, stellen wir Ihnen bei Bedarf Teilabrechnungen zu. So behalten Sie auch während der Zusammenarbeit stets den Überblick über Ihre Auslagen. Alle bereits geleisteten Zahlungen werden in der abschließenden Rechnung berücksichtigt und gegebenenfalls erstattet bzw. angerechnet, wenn die Gegenseite die Kosten trägt.

Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welcher Aufwand in Ihrem konkreten Fall voraussichtlich zu erwarten ist.

Inhaltsverzeichnis

Dr. iur. Christina Schmidt ist als Rechtsanwältin für Familienrecht in München tätig. In ihrer langjährigen anwaltlichen Tätigkeit hat sie bereits zahlreiche familienrechtliche Verfahren erfolgreich begleitet.