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Dr. Christina Schmidt - Rechtsanwältin für Familienrecht in München

Ihr Ehegatte und Sie wollen künftig getrennte Wege gehen? Sie haben Fragen zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich oder zum Unterhalt? Vielleicht benötigen Sie auch eine fundierte Beratung zum Sorge- und Umgangsrecht für Ihre Kinder oder suchen einen erfahrenen Ansprechpartner im internationalen Familienrecht?

Ich bin seit 2009 als Rechtsanwältin ausschließlich im Familienrecht tätig und biete dank meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung in allen Angelegenheiten des Familienrechts eine vertrauliche Beratung sowie kompetente Hilfe. Mit strategischer Vorgehensweise sowie großem Engagement setzte ich mich für die Belange meiner Mandanten ein. So konnte ich schon zahlreiche familienrechtliche Verfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis erfolgreich abschließen.

Das Familienrecht ist immer eine emotionale und belastende Angelegenheit. Eine zügige Bearbeitung Ihres Falles ist für mich deshalb selbstverständlich.

Ich berate Sie lösungs- und zielorientiert zu allen Fragen der Scheidung und den sogenannten Scheidungsfolgen. Ich reiche den Scheidungsantrag für Sie ein und unterstütze Sie durchsetzungsstark im gesamten Scheidungsverfahren.
Mit der Online-Scheidung helfe ich Ihnen, das Scheidungsverfahren inklusiver seiner zu regelnden Angelegenheiten (z.B. Zugewinnausgleich) schnell, bequem und immer mit den für Sie besten Regelungen über die Bühne zu bringen.

Scheidung

In der heutigen Welt gibt es unzählige Familien, in denen die Ehepartner unterschiedlichen Nationalitäten angehören, in verschiedenen Ländern leben oder (getrennt oder gemeinsam) ausgewandert sind.
Durch vertieftes Spezialwissen und meine Promotion im internationalen Recht kann ich Sie auch in grenzüberschreitenden Familienrechtsfragen optimal beraten und sachkundig vertreten – egal ob es dabei um Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- oder Umgangsrecht geht.

Internationales Familienrecht

Bei familienrechtlichen Angelegenheiten ist eine Einigung im Vorfeld der Scheidung oft sinnvoll, weil sie frei von den hervorgerufenen Emotionen ist. Vor oder auch noch nach der Heirat bieten sich der Ehevertrag dafür an. Möglich ist auch eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Aber nicht alle Vertragsklauseln sind zulässig.
Ich berate Sie sachlich und individuell über die zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten sowie unzulässigen Regelungen und erarbeite mit Ihnen gemeinsam die für Sie besten Bestimmungen.

Ehevertrag

Sie brauchen eine kompetente Beratung oder Vertretung im Unterhaltsrecht?
Ich kenne mich als Expertin im Unterhaltsrecht in allen Unterhaltsarten aus und setze Ihre Rechte mit Engagement und Durchsetzungsvermögen durch – egal ob Ehegatten-, Kindes-, Eltern-, Trennungsunterhalt etc.
Ich informiere Sie bei Bedarf auch über die Unterhalts-Berechnung oder helfe Ihnen, sich erfolgreich gegen (zu hohe) Unterhaltszahlungen zu wehren.

Unterhaltsrecht

Neben den genannten Rechtsgebieten stehe ich Ihnen als juristische Expertin auch in allen anderen Fragen des Familien- und Scheidungsrechts zur Verfügung. Insbesondere wenn Kinder im Spiel sind, sollte ein „Scheidungskrieg“ möglichst vermieden werden. Mit den für Ihre Situation passenden Regelungen helfe ich Ihnen, in solchen Fällen eine schnelle und gütliche Einigung zu erzielen.

Ich freue mich auf eine erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit.

Ihre Rechtsanwältin Dr. Christina Schmidt