Was kostet eine Scheidung in München?

Eine Scheidung ist emotional belastend. Gleichzeitig stellt sich fast immer früh die gleiche Frage: Was kostet eine Scheidung in München, und wie lassen sich unnötige Kosten vermeiden?

Die kurze Antwort lautet: Die Kosten hängen vor allem vom Verfahrenswert, den Gerichtskosten und den Anwaltskosten ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem beauftragten Anwalt liegen die Gesamtkosten häufig deutlich niedriger als bei einer streitigen Scheidung mit Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilie oder Sorgerecht.

Als Rechtsanwältin für Familienrecht in München erkläre ich Ihnen in diesem Ratgeber, wie Scheidungskosten berechnet werden, welche Kosten realistisch sind und wann eine frühzeitige Beratung finanziell sinnvoll ist.

Das Wichtigste zu Scheidungskosten in Kürze

  • Die Scheidungskosten bestehen im Kern aus Gerichtskosten und Anwaltskosten.
  • Beide Kostenarten richten sich nach dem Verfahrenswert.
  • Der Verfahrenswert einer Ehesache wird vom Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls festgelegt. Für die Einkommensverhältnisse wird das Nettoeinkommen beider Ehegatten aus drei Monaten angesetzt, wobei der Wert mindestens 3.000 Euro und höchstens 1 Million Euro beträgt (§ 43 FamGKG).
  • Wer den Scheidungsantrag stellt, braucht anwaltliche Vertretung. Der andere Ehegatte kann ohne eigenen Anwalt zustimmen, solange er keine eigenen Anträge stellt (Munich Local Court).
  • Eine Online Divorce senkt nicht automatisch die gesetzlichen Gebühren. Sie kann aber Zeit sparen, wenn alle Unterlagen digital vorbereitet werden und die Scheidung einvernehmlich ist.
  • Wenn das Einkommen nicht ausreicht, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Das Familiengericht prüft die wirtschaftlichen Verhältnisse und kann Kosten ganz oder teilweise übernehmen oder Ratenzahlung anordnen.

Scheidungskosten-Rechner: Erste Orientierung in 30 Sekunden

Geben Sie Ihre Eckdaten ein, um eine grobe Einschätzung der voraussichtlichen Kosten zu erhalten. Der Rechner berücksichtigt Nettoeinkommen, Kinder und optional Vermögen und kalkuliert auf Basis von FamGKG und RVG.

Scheidungskosten-Rechner



    

Unverbindliche Orientierung: Dies ist nur eine grobe Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können abweichen.

Wie der Rechner zu seinen Werten kommt und welche Faktoren ihn beeinflussen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Wie setzen sich Scheidungskosten zusammen?

Scheidungskosten setzen sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen: Gerichtskosten und Anwaltskosten. Beide werden nicht frei geschätzt, sondern anhand gesetzlicher Tabellen berechnet.

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, kurz FamGKG. Die Anwaltskosten richten sich bei gesetzlicher Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, dessen Wertgebühren vom Gegenstandswert beziehungsweise Verfahrenswert abhängen (FamGKG Anlage 2, § 13 RVG).

Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn im Scheidungsverbund weitere Themen gerichtlich geklärt werden. Typische Kostentreiber sind Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausrat, Ehewohnung, Immobilien oder streitige Vermögensfragen.

Der Verfahrenswert als Grundlage aller Kostenberechnungen

Der Verfahrenswert ist der rechnerische Ausgangspunkt für die Kosten. Er ist nicht der Betrag, den Sie zahlen müssen, sondern die Bemessungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Wie wird der Verfahrenswert berechnet?

Für die Ehesache berücksichtigt das Gericht insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Für die Einkommensverhältnisse wird nach § 43 FamGKG das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten angesetzt (§ 43 FamGKG).

Ein einfaches Beispiel:

BerechnungsschrittBetrag
Nettoeinkommen Ehegatte 13.500 Euro
Nettoeinkommen Ehegatte 22.500 Euro
Gemeinsames monatliches Nettoeinkommen6.000 Euro
Drei Monatsnettoeinkommen18.000 Euro
Möglicher Abschlag für ein unterhaltspflichtiges Kindhäufig 250 Euro
Orientierender Verfahrenswertca. 17.750 Euro

Das Gericht setzt den Verfahrenswert am Ende verbindlich fest. Je nach Einzelfall können Vermögen, Versorgungsausgleich oder weitere Folgesachen den Wert erhöhen.

Einfluss des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Er gehört bei vielen Scheidungen zum gerichtlichen Verfahren und kann den Verfahrenswert erhöhen.

In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht grundsätzlich 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten. Der Wert beträgt insgesamt mindestens 1.000 Euro (§ 50 FamGKG).

Das bedeutet praktisch: Wenn beide Ehegatten mehrere Renten- oder Versorgungsanrechte haben, kann der Versorgungsausgleich die Gebühren leicht erhöhen. Bei kurzen Ehen, notariellen Vereinbarungen oder besonderen Konstellationen sollte anwaltlich geprüft werden, ob und in welchem Umfang der Versorgungsausgleich durchgeführt wird.

Gerichtskosten beim Familiengericht

Die Gerichtskosten werden vom Familiengericht auf Grundlage des Verfahrenswerts berechnet. In Ehesachen sieht das Kostenverzeichnis zum FamGKG für das Hauptsacheverfahren im ersten Rechtszug grundsätzlich eine 2,0-Gebühr vor (FamGKG).

In der Praxis verlangt das Gericht regelmäßig zunächst einen Gerichtskostenvorschuss. Nach Abschluss des Verfahrens wird über die Kosten entschieden, wobei die Gerichtskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung häufig zwischen den Ehegatten geteilt werden.

Anwaltskosten bei der Scheidung

Wann besteht Anwaltszwang?

Für die Scheidung selbst besteht Anwaltszwang, wenn Sie den Scheidungsantrag stellen möchten. Beim Amtsgericht München wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie in einem Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten sein müssen, wenn Sie selbst Anträge stellen wollen, zum Beispiel auf Scheidung, Unterhalt oder Zugewinnausgleich (Munich Local Court).

Müssen beide Ehegatten einen Anwalt beauftragen?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es häufig aus, wenn nur der antragstellende Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, darf dann aber keine eigenen Anträge stellen.

Wichtig: Ein Anwalt kann nicht beide Ehegatten gemeinsam vertreten. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt der Anwalt nur eine Partei.

Was kostet ein Scheidungsanwalt in München?

Die gesetzlichen Anwaltskosten hängen nicht davon ab, ob die Kanzlei in München, Hamburg oder Berlin sitzt. Entscheidend ist bei gesetzlicher Abrechnung der Verfahrenswert, aus dem sich die Gebühren nach dem RVG ergeben (§ 13 RVG).

In einer einfachen Scheidung fallen regelmäßig eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr an. Dazu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Eine Erstberatung kann separat abgerechnet werden. Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich begrenzt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Scheidungskosten-Tabelle: Konkrete Rechenbeispiele

Die folgende Tabelle gibt eine Orientierung für einfache, einvernehmliche Scheidungen. Sie geht von einer gesetzlichen Abrechnung, einem Anwalt und einer Ehesache ohne streitige Folgesachen aus.

Gerundete Orientierungswerte. Endgültige Kosten hängen vom Verfahrenswert, Versorgungsausgleich und konkreten Verfahrensverlauf ab.
Gemeinsames Monatsnetto Verfahrenswert Gerichtskosten Anwalt (1×) Gesamt 1 Anwalt Gesamt 2 Anwälte
2.500 €7.500 €448 €1.517 €1.965 €3.483 €
4.000 €12.000 €590 €2.005 €2.595 €4.600 €
6.000 € (1 Kind)17.750 €706 €2.315 €3.021 €5.335 €
8.000 €24.000 €822 €2.624 €3.446 €6.070 €
10.000 €30.000 €898 €2.865 €3.763 €6.628 €

Die Gerichtskosten ergeben sich aus der Gebührentabelle des FamGKG. Die Anwaltskosten ergeben sich bei gerichtlicher Vertretung typischerweise aus Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer nach dem RVG (FamGKG Anlage 2, RVG Anlage 2).

Einvernehmliche vs. streitige Scheidung: Der größte Kostenfaktor

Eine einvernehmliche Scheidung ist meist günstiger, weil nur die Scheidung selbst und gegebenenfalls der Versorgungsausgleich gerichtlich geregelt werden. Sobald weitere Streitpunkte hinzukommen, steigen Aufwand und Verfahrenswert.

Teuer wird es besonders bei:

  • streitigem Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • gemeinsamen Immobilien
  • Unternehmensbeteiligungen oder Selbstständigkeit
  • internationalen Vermögenswerten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Streit über Hausrat oder Ehewohnung

Wenn zum Beispiel zusätzlich ein Zugewinnausgleich über 100.000 Euro gerichtlich geltend gemacht wird, erhöht dieser Wert den Gesamtverfahrenswert erheblich. Dann steigen nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Anwaltskosten auf beiden Seiten.

Häufig ist es günstiger, eine klare außergerichtliche Lösung zu entwickeln, als mehrere Folgesachen vor Gericht auszutragen.

Wer trägt die Scheidungskosten?

In der Regel trägt jeder Ehegatte seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden bei einer einvernehmlichen Scheidung häufig hälftig geteilt.

Wenn nur ein Anwalt beauftragt wird, zahlt rechtlich zunächst die Person, die den Anwalt mandatiert hat. Intern können die Ehegatten vereinbaren, dass sie sich die Kosten teilen. Diese Kostenvereinbarung sollte klar dokumentiert werden – der Anwalt selbst bleibt jedoch Vertreter nur einer Partei.

Scheidungskosten senken: Vier konkrete Hebel

1. Einvernehmliche Scheidung anstreben

Der größte Kostenvorteil entsteht, wenn beide Ehegatten sich über die Scheidung und die wichtigsten Folgethemen einig sind. Dann genügt oft ein anwaltlich gestellter Scheidungsantrag, während der andere Ehegatte zustimmt. Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht nur günstiger – sie ist meist auch schneller, planbarer und weniger belastend.

2. Folgesachen früh außergerichtlich klären

Viele Kosten entstehen nicht durch die Scheidung selbst, sondern durch Streit über Unterhalt, Vermögen, Kinder oder Immobilien. Wenn diese Punkte frühzeitig außergerichtlich geklärt werden, kann das gerichtliche Verfahren schlanker bleiben.

In geeigneten Fällen kann eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein. Sie verursacht zwar eigene Notarkosten, kann aber teure gerichtliche Auseinandersetzungen über Folgesachen vermeiden.

3. Nur einen Anwalt beauftragen, wenn es wirklich einvernehmlich ist

Bei einer echten einvernehmlichen Scheidung kann es ausreichen, wenn nur eine Partei einen Anwalt beauftragt. Dadurch fallen die Anwaltskosten nur einmal an.

Das funktioniert aber nur, wenn kein Interessenkonflikt besteht und der andere Ehegatte keine eigenen Anträge stellen möchte. Bei Immobilien, Kindern, größerem Vermögen oder erheblichen Einkommensunterschieden sollte der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte zumindest eine eigene Beratung prüfen.

4. Online-Scheidung richtig einordnen

Eine Online Divorce kann Zeit sparen, weil Unterlagen digital vorbereitet und Abstimmungen effizienter geführt werden können. Die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren sinken dadurch aber nicht automatisch.

Der eigentliche Kostenvorteil liegt meist nicht im Wort „online“, sondern in der Einvernehmlichkeit. Wenn Sie sich über alle wesentlichen Punkte einig sind und nur ein Anwalt tätig werden muss, bleibt das Verfahren in der Regel günstiger.

Finanzielle Unterstützung: Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

Verfahrenskostenhilfe für das Gerichtsverfahren

Wenn Sie sich die Scheidungskosten nicht leisten können, kann Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen. Beim Familiengericht München müssen dafür die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt und mit Belegen nachgewiesen werden (Munich Local Court).

Je nach Bedürftigkeit können die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Es kann auch eine Ratenzahlung angeordnet werden.

Beratungshilfe vor dem Gerichtsverfahren

Wenn Sie bereits vor dem gerichtlichen Verfahren rechtlichen Rat benötigen und nur über geringes Einkommen verfügen, kann Beratungshilfe möglich sein. Das Amtsgericht München beschreibt Beratungshilfe als Unterstützung für Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Amtsgericht München Beratungshilfe).

Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie zunächst wissen möchten, welche Rechte Sie haben und ob eine einvernehmliche Lösung realistisch ist.

Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

Scheidungskosten sind nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Scheidungskosten Prozesskosten im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind und grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen werden (Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. Mai 2017, VI R 9/16).

Steuerliche Einzelfragen sollten Sie dennoch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater klären. Das gilt besonders, wenn neben der Scheidung weitere vermögensrechtliche oder unternehmerische Themen betroffen sind.

Scheidung in München: Zuständigkeit und Vorbereitung

Zuständig: Familiengericht beim Amtsgericht München

Für Scheidungsverfahren ist das Familiengericht zuständig. In München informiert das Amtsgericht München über Familienverfahren, darunter Scheidung, Unterhaltssachen, Versorgungsausgleich und Güterrechtssachen (Munich Local Court).

Der Scheidungsantrag wird durch den Anwalt eingereicht. Für eine zügige Bearbeitung sind vollständige Unterlagen wichtig, insbesondere Heiratsurkunde, Angaben zum Einkommen, Fragebögen zum Versorgungsausgleich und gegebenenfalls Nachweise zu Kindern, Unterhalt oder Vermögen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Kosteneinschätzung?

Für eine realistische erste Kosteneinschätzung sind vor allem folgende Informationen hilfreich:

  • monatliches Nettoeinkommen beider Ehegatten
  • Anzahl gemeinsamer oder unterhaltsberechtigter Kinder
  • Dauer der Ehe
  • Angaben zu Renten- und Versorgungsanrechten
  • Angaben zu Immobilien oder größerem Vermögen
  • bestehende Vereinbarungen, zum Beispiel Ehevertrag oder Trennungsvereinbarung
  • offene Streitpunkte zu Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder Umgang

Je genauer diese Informationen vorliegen, desto realistischer lässt sich einschätzen, ob eine einvernehmliche und kostenschonende Lösung möglich ist.

Häufige Fragen zu Scheidungskosten in München

Was kostet eine Scheidung in München mindestens?

Der gesetzliche Mindestverfahrenswert für eine Ehesache beträgt 3.000 Euro (§ 43 FamGKG). Bei sehr niedrigem Einkommen und einer einfachen einvernehmlichen Scheidung können die Gesamtkosten daher im unteren vierstelligen Bereich liegen.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab. Bei einem gemeinsamen Monatsnettoeinkommen von 4.000 Euro liegt der orientierende Verfahrenswert bei etwa 12.000 Euro, woraus sich bei einem Anwalt grob Gesamtkosten von rund 2.600 Euro ergeben können.

Ist eine Online-Scheidung günstiger?

Nicht automatisch. Eine Online-Scheidung reduziert nicht von selbst die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren, kann aber Zeit und organisatorischen Aufwand sparen.

Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?

Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nicht zwingend jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt beauftragen. Wer aber eigene Anträge stellen will, etwa zu Unterhalt oder Zugewinnausgleich, braucht anwaltliche Vertretung (Munich Local Court).

Wer zahlt den Scheidungsanwalt?

Den eigenen Anwalt zahlt grundsätzlich die Person, die ihn beauftragt. Wenn nur ein Anwalt tätig wird, können Ehegatten intern vereinbaren, die Kosten zu teilen.

Was passiert, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?

Dann kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Das Familiengericht prüft Einkommen, Vermögen und Belege und kann die Kosten je nach Bedürftigkeit ganz oder teilweise übernehmen oder Ratenzahlung bewilligen (Munich Local Court).

Erhöhen Unterhalt und Zugewinnausgleich die Kosten?

Ja, wenn Unterhalt, Zugewinnausgleich oder andere Folgesachen gerichtlich geltend gemacht werden, erhöht sich in der Regel der Verfahrenswert. Dadurch steigen auch Gerichts- und Anwaltskosten.

Kann ich Scheidungskosten steuerlich absetzen?

In der Regel nein. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Scheidungskosten grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind (Bundesfinanzhof).

Fazit: Klare Kostenplanung schützt vor bösen Überraschungen

Die Kosten einer Scheidung in München lassen sich nicht seriös pauschal beziffern. Entscheidend sind Verfahrenswert, Einkommen, Versorgungsausgleich, Anzahl der Anwälte und die Frage, ob Folgesachen streitig werden.

Wer frühzeitig rechtliche Beratung sucht, kann viele Kostenrisiken vermeiden. Besonders wichtig ist eine klare Strategie bei Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilie, Kindern und internationalen Bezügen.

Persönliche Beratung in München

Als Scheidungsanwältin in München berate ich Sie vertraulich zu Ihrer konkreten Situation. Sie erhalten eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Scheidungskosten und erfahren, wie sich das Verfahren möglichst effizient gestalten lässt.

Table of Contents

Dr. iur. Christina Schmidt, Rechtsanwältin für Familienrecht in München

Dr. iur. Christina Schmidt is a family law attorney in Munich. In her many years of practice, she has successfully handled numerous family law cases.